Nutzungsbedingungen — Elternbrief-Scanner
Stand: Oktober 2026 · Anbieter: MASTERGAINER e.U., Inhaber Jochen Jasch, Stolzgasse 10, 3034 Maria Anzbach, Österreich
- Leistung. Elternbrief-Scanner erkennt den Text fotografierter oder geteilter Elternbriefe, Aushänge und Klassenchat-Screenshots, liest Termine, Fristen, Beträge, Mitbringlisten und To-dos heraus, ordnet sie einem Kind zu und legt sie nach deiner Bestätigung in Kalender und Erinnerungen an. Die App erinnert dich am Vorabend und vor Fälligkeiten.
- Keine Gewähr für die Erkennung. Die Erkennung kann fehlerhaft oder unvollständig sein: Ein Datum kann falsch gelesen, ein Betrag übersehen werden. Prüfe jeden Eintrag in der Vorschau, bevor du ihn übernimmst; die App zeigt dir dazu immer die Stelle im Brief. Maßgeblich bleibt der Originalbrief. Die App wickelt keine Zahlungen ab und kommuniziert nicht mit Schule oder Kita.
- Gratis-Kontingent und Abo. Fünf Scans sind kostenlos, ohne zeitliche Begrenzung. Danach ist für neue Scans ein Abo nötig (Jahres- oder Monatsabo, Preise in der App). Das Abo verlängert sich automatisch, sofern es nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf in den iOS-Einstellungen gekündigt wird. Bereits gescannte Briefe, angelegte Termine und Erinnerungen bleiben ohne Abo nutzbar.
- Familienfreigabe. Das Abo kann per Apple-Familienfreigabe mit bis zu fünf weiteren Personen geteilt werden.
- Verfügbarkeit. Die Erkennung auf dem iPhone setzt Apple Intelligence voraus. Die Server-Erkennung kann zeitweise nicht verfügbar sein oder ein Tageskontingent haben. Der iCloud-Abgleich setzt ein iCloud-Konto voraus.
- Haftung. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für versäumte Termine, Fristen oder Zahlungen aufgrund fehlerhafter Erkennung haften wir nur im vorgenannten Rahmen.
- Nutzung. Die App darf nur für Briefe und Nachrichten genutzt werden, die an dich gerichtet sind oder deren Verarbeitung die Betroffenen zugestimmt haben. Angaben zu Kindern trägst du als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter ein.
- Anwendbares Recht. Österreichisches Recht. Für Verbraucher gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates.